Direkte Krankenhauseinweisung durch den Hausarzt/Facharzt oder als Verlegung vom Krankenhaus in unsere Fachabteilung.
Direkte Krankenhauseinweisung durch den Hausarzt/Facharzt zur teilstationären geriatrischen Behandlung oder nach Antragstellung bei der Krankenkasse.
Meist im Anschluss an eine vorausgehende Krankenhausbehandlung, aber
auch von zu Hause. Immer nach Antragstellung bei der Krankenkasse!
Wichtiger Hinweis: Patienten/Patientinnen mit starker Hinlauftendenz oder Unruhe können bei
uns nicht aufgenommen werden, wir verfügen über keine geschützte bzw.
geschlossene Station
Die Einweisung zur geriatrischen Rehabilitationsbehandlung erfolgt meist auf Initiative des behandelnden Arztes während eines Krankenhausaufenthaltes. In diesem Fall stellt der behandelnde Krankenhausarzt den Antrag bei der Krankenkasse. Manchmal kann auch der Hausarzt den Antrag zur Rehabilitationsbehandlung stellen. Wenn die Krankenkasse den Antrag geprüft und genehmigt hat, meldet sie den Patienten in der DRK Klinik Mettlach an.
Die DRK Klinik Mettlach verfügt zusätzlich über 31 akutgeriatrische Betten. Im Falle einer notwendigen stationären Behandlung in der Akutgeriatrie ist der niedergelassene Hausarzt oder Facharzt zur direkten Einweisung in die Klinik berechtigt.
Die DRK Klinik Mettlach teilt den Aufnahmetermin in der Regel schriftlich mit. Damit die Formalitäten bei der Aufnahme ohne Probleme erledigt werden können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Sekretariat des Chefarztes