Ihre Krankenhausaufnahme ist mit einigen Formalitäten verbunden. Bitte melden Sie sich in der Patientenanmeldung (Verwaltung) im Erdgeschoss an. Die Anmeldung kann auch durch Angehörige oder Bekannte erfolgen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) liegen in der Aufnahme zur Einsicht aus.
Montag bis Sonntag
Rund um die Uhr geöffnet
Die Kosten der Krankenhausbehandlung werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, benötigen wir möglichst den Einweisungsschein Ihres Arztes und Ihre Versichertenkarte von der Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte besteht eine Zuzahlungspflicht für die vollstationäre Behandlung für maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Das Krankenhaus leitet diese Beiträge an die
jeweilige Krankenkasse weiter. Privat Krankenversicherte können dem
Krankenhaus ihre Ansprüche abtreten. In diesem Fall rechnet das
Krankenhaus direkt mit der privaten Krankenversicherung ab.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen der Patientenaufnahme zur Verfügung.
Welche Wahlleistungen sind möglich:
• die persönliche Betreuung ausschließlich durch die leitenden Ärzte
• die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
• die Unterbringung einer Begleitperson (ohne Komfortleistungen)
Die Wahlleistungen werden im voraus schriftlich mit der Patientenverwaltung und/oder den leitenden Ärzten der jeweiligen Abteilung vereinbart. Die Vereinbarung „Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer“ ermöglicht Ihnen den Aufenthalt in einem Wahlleistungszimmer für die Dauer Ihres Aufenthaltes.
Sind Sie privatversichert, so besteht die Möglichkeit, Ihre Ansprüche an das
Krankenhaus abzutreten. In diesem Fall rechnet das Krankenhaus direkt mit der Privat-Krankenversicherung ab.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber sichergehen wollen, dass Sie in einem komfortablen Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer untergebracht werden und darüber hinaus noch weitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchten, so ist dies grundsätzlich möglich. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Rechnung über die in Anspruch genommene Wahlleistung.